Behindertengerechte Toilette - Designregeln, Vorschriften, Richtlinien

Behindertentoiletten
Eine Toilette für eine Person mit Behinderung muss gemäß den Bauvorschriften gestaltet werden. In diesem Zusammenhang ist die in Art. 5 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzes enthaltene Norm von Bedeutung. Sie besagt, dass "ein Bauwerk zusammen mit den damit verbundenen Bauanlagen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer so zu entwerfen und zu bauen ist, dass es den Vorschriften, einschließlich der technischen Bauvorschriften, und den anerkannten Regeln der Technik entspricht und die notwendigen Voraussetzungen für die Nutzung öffentlicher Gebäude und des Wohnungsbaus durch Menschen mit Behinderungen gewährleistet."
Eine Toilette für Menschen mit Behinderungen muss so angepasst werden, dass sie diese selbstständig und komfortabel nutzen können. Dies gilt insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, für die ein "normales" Badezimmer oft unüberwindbare Hindernisse bietet.
Die Toilette für Menschen mit Behinderungen muss vor allem mit den notwendigen Hilfsmitteln ausgestattet sein. Dazu gehören in erster Linie Griffe und Halterungen, aber auch – in Badezimmern mit Duschen – spezielle Duschsitze. Die Anpassung der behindertengerechten Toilette betrifft auch das WC und das Waschbecken. Ebenso ist die Installation eines Händetrockners erforderlich.
Wichtig ist, dass die Kosten für eine behindertengerechte Toilette trotz der Notwendigkeit zusätzlicher Geräte nicht hoch sein müssen. Es ist möglich, eine Finanzierung durch den PFRON zu erhalten, der bis zu 95 % der Kosten deckt.
Wann ist eine behindertengerechte Toilette erforderlich?
Die Vorschrift, wann eine behindertengerechte Toilette zugänglich sein muss, ist im § 86 der Verordnung des Infrastrukturministers vom 12. April 2002 geregelt, die die technischen Anforderungen an Gebäude und deren Lage beschreibt. Gemäß Punkt 1 dieser Verordnung muss in jedem Gebäude, in dem Toiletten bereitgestellt werden müssen, auf jeder Etage, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist, mindestens eine entsprechend angepasste, öffentliche Toilette vorhanden sein.
Diese Vorschrift gilt für feste Bauwerke, regelt aber auch die Verfügbarkeit von behindertengerechten Toiletten in mobilen WC-Kabinen. Punkt 6 des § 87 besagt, dass in öffentlichen Toiletten mindestens eine Kabine an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst sein muss.
Diese Vorschriften betreffen auch Toiletten für Menschen mit Behinderungen in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz. Im letzteren Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine behindertengerechte Toilette bereitzustellen, wenn er Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Wenn die betreffende Tätigkeit es nicht erlaubt, eine Toilette in einem festen Gebäude zu nutzen, kann es sich auch um eine mobile Toilette handeln.
Behindertentoiletten – Vorschriften
Obwohl das Gesetz die Bereitstellung geeigneter Badezimmer vorschreibt, sind die genauen Anforderungen an behindertengerechte Toiletten in den Vorschriften nicht sehr detailliert.
Nach den Richtlinien der bereits erwähnten Verordnung des Infrastrukturministers müssen behindertengerechte Toiletten folgende Anforderungen erfüllen:
- Bereitstellung eines Manövrierraums von mindestens 150 x 150 cm,
- keine Türschwellen,
- Vorhandensein mindestens einer angepassten Toilettenschüssel und eines Waschbeckens,
- Vorhandensein von Haltegriffen, die die Nutzung der sanitären Einrichtungen erleichtern.
Die Richtlinien für behindertengerechte Toiletten präzisieren nicht, was als "geeignete Anpassung" der Geräte gilt. Daher sollten bei der Gestaltung solcher Räume bewährte Praktiken befolgt werden.
Technische Bedingungen für Behindertentoiletten
Die technischen Bedingungen für Behindertentoiletten müssen die komfortable und sichere Nutzung eines solchen Raums ermöglichen. Viele Praktiken sind nicht durch Vorschriften festgelegt, aber ihre Anwendung ist notwendig, um solche Bedingungen zu gewährleisten.
Zunächst sollten die Eingangstüren eine Mindestbreite von 90 cm, aber nicht mehr als 1 Meter haben. Türflügel, die breiter als 100 cm sind, sind schwer, was das Manövrieren erschweren kann.
Wenn es nicht möglich ist, Schwellen vollständig zu beseitigen, sollten Schwellenleisten mit geringem Gefälle verwendet werden. Diese gleichen Höhenunterschiede aus und ermöglichen es Personen im Rollstuhl, den Raum zu betreten.
Unter den verschiedenen technischen Anforderungen für Behindertentoiletten ist auch die Tür von Bedeutung. Wenn sie verglast ist, sollte der untere Teil mit einem Schutz versehen sein, der die Räder vor Stößen bewahrt, mindestens 40 cm hoch. Der Türgriff sollte eine ergonomische Form haben, um einen sicheren Griff zu erleichtern, und sich in einer Höhe von mindestens 80 cm befinden. Angesichts der eingeschränkten Handbeweglichkeit einiger Personen lohnt es sich, unterhalb des Griffs eine zusätzliche, breite Halterung anzubringen.
Maße für Behindertentoiletten
Die Maße für Behindertentoiletten müssen ausreichend Manövrierraum bieten, um das Risiko von Kollisionen mit den Wänden und Ecken zu minimieren. Wenn es nicht möglich ist, diese zu vermeiden, sollten Wände und Ecken durch Stoßleisten oder entsprechende Sockelleisten geschützt werden. Der Bereich, in dem sich die Türflügel öffnen, zählt nicht zum Manövrierraum. Wenn sich die Türflügel nach innen öffnen, müssen die Länge oder Breite der Toilette die in den Vorschriften angegebenen Maße plus die Türflügellänge betragen.
Mindestmaße für Behindertentoiletten
Die Mindestmaße für eine Behindertentoilette betragen 150 x 150 cm und die Fläche darf nicht weniger als 2,5 m² betragen. Darüber hinaus darf die minimale horizontale Abmessung, d. h. die Breite der Toilettenkabine, 90 cm nicht unterschreiten. Die Mindestmaße für den Raum vor der Behindertentoilette betragen 60 x 90 cm in der Grundfläche. Dieser Raum dient auch als Fläche vor dem Waschbecken, wenn dieses in der Toilettenkabine installiert ist.
Die Breite der Verkehrswege muss mindestens 120 cm betragen. Die Vorschriften erlauben eine Reduzierung auf 90 cm, jedoch nur auf einer Strecke von maximal 150 cm. Von dieser Breite wird der Platz für Möbel abgezogen, und in der Nähe von Sitzplätzen auch der Raum, der von den Beinen der sitzenden Person eingenommen wird.
Wie viele Behindertentoiletten?
Die Anzahl der Behindertentoiletten in öffentlichen Gebäuden hängt in erster Linie davon ab, wie viele Etagen das Gebäude hat. Auf jeder Etage muss mindestens eine an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasste Toilette vorhanden sein.
Wo muss es Behindertentoiletten geben?
Behindertentoiletten müssen in jedem öffentlichen Gebäude vorhanden sein, zum Beispiel in Schulen, Ämtern oder Einkaufszentren. Dies gilt auch für Gesundheitseinrichtungen.
In Arbeitsstätten muss eine entsprechend angepasste Toilette vorhanden sein, wenn das Unternehmen Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Ob es auf jeder Etage eines mehrstöckigen Gebäudes Behindertentoiletten geben muss, hängt davon ab, wo sich die Arbeitsplätze befinden, die den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen angepasst sind.
Kennzeichnung von Behindertentoiletten
Die Kennzeichnungen für Behindertentoiletten (ähnlich wie die Toiletten selbst) gibt es erst seit wenigen Jahrzehnten. Daher wurden keine unterschiedlichen Symbole entwickelt. Als Zeichen für Behindertentoiletten wird ein Piktogramm verwendet, das eine Figur im Rollstuhl darstellt. Es ist leicht erkennbar und bezieht sich auf Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, nicht nur auf körperliche Einschränkungen.
Wichtig ist auch, dass Behindertentoiletten in der Regel keine Unterscheidung zwischen Damen- und Herrentoiletten aufweisen. Das liegt daran, dass diese Art von Toiletten oft unisex sind (und in der Regel auch so genutzt werden).
Badezimmer für Menschen mit Behinderungen – Förderungen
Die Anpassung eines Badezimmers an die Bedürfnisse einer Person mit Behinderung ist immer eine große Ausgabe. Sowohl Menschen mit Behinderungen als auch ihre Betreuer können jedoch entsprechende Förderungen für diesen Zweck beantragen. Die Institution, die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unterstützt und die Anpassung von Badezimmern für Behinderte erleichtert, ist der PFRON (Staatlicher Fonds zur Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen).
Der entsprechende Antrag wird beim Kreiszentrum für Familienhilfe eingereicht. Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- eine Bescheinigung über den Grad der Behinderung,
- ein Dokument, das das Recht auf die Wohnung bestätigt,
- Bescheinigungen über die Behinderung anderer Familienmitglieder, falls vorhanden,
- eine Bescheinigung über die Beschäftigung und das Einkommen.
Der Antrag auf Rückerstattung für das behindertengerechte Badezimmer muss auch Informationen darüber enthalten, welche Barrieren derzeit vorhanden sind und welche Ausstattungen ausgetauscht oder hinzugefügt werden sollen. Das detaillierte Projekt (das ebenfalls mit PFRON-Mitteln finanziert werden kann) wird nach positiver Antragsprüfung eingereicht.
Der maximale Förderbetrag beträgt 95 % der Projektkosten (oder 80 %, wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer der Wohnung ist). Die Förderung darf jedoch das Fünfzehnfache des durchschnittlichen Gehalts nicht überschreiten.
Ein Badezimmer und eine Toilette für Menschen mit Behinderungen müssen mit besonderer Sorgfalt geplant werden. Es müssen nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch bewährte Designpraktiken berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist auch die Auswahl von Geräten, die keine zusätzlichen Barrieren beim Gebrauch des Badezimmers darstellen, sondern eine wesentliche Hilfe bieten.
Sehr ähnliche Praktiken sollten beim Entwurf einer Toilette für ältere Menschen angewendet werden. Es handelt sich dabei um eine Reihe von Lösungen, die den Komfort und die Sicherheit von Menschen mit verschiedenen Mobilitätsproblemen verbessern.
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