Toiletten in öffentlichen Gebäuden - Gestaltungsprinzipien, Anforderungen, Ausstattung

 

Toiletten in öffentlichen Gebäuden wurden bis vor kurzem mit wenig benutzerfreundlichen Orten in Verbindung gebracht. In vielen dieser Einrichtungen war es schwierig, einen angemessenen Hygienestandard aufrechtzuerhalten. Derzeit müssen sie jedoch eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um für die Nutzung zugelassen zu werden. Was sind die grundlegenden Prinzipien für die Gestaltung von Toiletten in öffentlichen Gebäuden und welche Ausstattungselemente sollten darin enthalten sein?

Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Die Art und Weise, wie eine Toilette in einem öffentlichen Gebäude gestaltet sein muss, hängt vor allem davon ab, um welche Art von Gebäude es sich handelt. Eine Toilette in einem Bürogebäude oder einer Behörde muss andere Anforderungen erfüllen als eine in einem Geschäft oder Krankenhaus. In jedem dieser Orte ist die Besucherfrequenz und die Gruppe der Nutzer unterschiedlich.

Je nachdem, wer die Toilette nutzen wird - hauptsächlich Frauen, Männer, Kinder oder Menschen mit Behinderungen - müssen besondere Bedürfnisse berücksichtigt werden, um einen Ort zu schaffen, der Sicherheit, Hygiene und höchsten Komfort bietet.

Gemäß der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sind Toiletten in öffentlichen Gebäuden hygienische Sanitärräume, die bestimmte Normen in Bezug auf:

  • Anzahl der Toiletten und Waschbecken,
  • Größe der Räume und Kabinen,
  • getrennte Toiletten für Frauen und Männer,
  • notwendige Ausstattungselemente.

 

Anzahl der Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Die Anzahl der Toiletten in öffentlichen Gebäuden ist ebenfalls in der Verordnung festgelegt. Sie hängt hauptsächlich von der Anzahl der Personen ab, die sich in den Räumen aufhalten, sowie von der Größe des Gebäudes.

In jeder öffentlichen Toilette sollte mindestens eine Toilette für jeweils 20 Personen in der Damenabteilung und eine Toilette sowie ein Pissoir für jeweils 30 Personen in der Herrenabteilung vorhanden sein. Zusätzlich sollte in jedem Raum mindestens ein Waschbecken für jeweils 20 Personen vorhanden sein. Diese Anzahl kann sich ändern, je nach Art des Arbeitsplatzes. In diesem Fall legen spezifische Vorschriften für Arbeitssicherheit und Hygiene fest, wie viele Toiletten in einem bestimmten öffentlichen Gebäude erforderlich sind.

Die Toiletten sollten sich auf derselben Etage wie die Räume befinden, in denen sich Menschen aufhalten. Eine Ausnahme besteht, wenn sich weniger als 10 Personen auf dieser Etage aufhalten. In diesem Fall können die Toiletten auf der nächstgelegenen, höheren oder niedrigeren Etage sein.

Es ist auch erwähnenswert, dass nicht in jedem öffentlichen Gebäude eine Toilette erforderlich ist, die von Kunden oder Geschäftspartnern genutzt werden kann. Dies ist nicht erforderlich für Gebäude mit Bank-, Handels- oder Dienstleistungsbereichen von weniger als 100 Quadratmetern. Darüber hinaus ist es zulässig, eine gemeinsame Toilette einzurichten, wenn sich dauerhaft weniger als 10 Personen in den Räumlichkeiten aufhalten, ohne dass eine Trennung in männliche und weibliche Toiletten erforderlich ist.

 

Toiletten in öffentlichen Gebäuden - Gestaltungsregeln

Die Verordnung legt auch einige Gestaltungsregeln für Toiletten in öffentlichen Gebäuden fest. Jeder Raum dieser Art muss:

  •  einen direkten Zugang von öffentlichen Verkehrswegen haben;
  •  eine Mindesthöhe von 2,5 Metern haben;
  •  mit einem Vorraum ausgestattet sein, der durch Wände vom Toilettenraum getrennt ist und vom Boden bis zur Decke reicht; im Vorraum dürfen nur Waschbecken vorhanden sein;
  •  Müssen geeignete Türen installiert haben - Eingangstüren mit einer Mindestbreite von 0,9 m, die zu den Toilettenkabinen führen - nach außen öffnend, mit einer Mindestbreite von 0,8 m - sowie zu den Kabinen für Menschen mit Behinderungen, die eine Mindestbreite von 0,9 m haben. Die Türen dürfen nicht schiebbar oder faltbar sein und müssen sich automatisch schließen;
  •  Müssen Trennwände haben, die die Damen- von den Herrentoiletten trennen und als vollständige Wände bis zur Decke reichen;
  •  Müssen mit Toilettenbecken ausgestattet sein, die in separaten Kabinen untergebracht werden müssen. Die Abmessungen der Kabinen müssen mindestens 100x110 cm betragen. Die Höhe der Wände und Türen darf nicht weniger als 2 Meter betragen, unter Berücksichtigung des Abstands zum Boden von mindestens 15 cm. Eine Ausnahme bilden Toiletten in Kindergärten, Vorschulen, Kinderclubs und anderen Einrichtungen der Kinderbetreuung, in denen Wände und Türen mit einer Mindesthöhe von 150 cm zugelassen sind;
  •  Müssen über eine Schwerkraft- oder mechanische Belüftung verfügen, wenn sie Fenster und nur eine Kabine haben. In anderen Fällen ist eine automatische oder mechanische Belüftung mit kontinuierlicher Wirkung erforderlich;
  • besitzen bodenebene Abflüsse mit Siphon sowie eine Entnahmearmatur mit Schlauchanschluss (in Räumen, in denen sich mehr als 4 Toilettenkabinen oder Urinale befinden).

Für Toiletten in öffentlichen Gebäuden gelten spezifische Gestaltungsrichtlinien auch für Räume, die für Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind. Die Anpassung der Toiletten an ihre Bedürfnisse sollte durchgeführt werden durch:

  • Bereitstellung von Manövrierfläche für Rollstühle mit einer Mindestgröße von 150x150 cm;
  • keine architektonischen Barrieren wie Türschwellen innerhalb der Räume oder auf dem Weg zu ihnen;
  • Installation von entsprechend angepassten Geräten wie Badezimmerarmaturen, mindestens eine Toilettenbrille und ein Waschbecken;
  • Verwendung von Hilfsmitteln, die die Nutzung von hygienischen Einrichtungen erleichtern, wie geeignete Griffe und Halterungen.

Zu den sehr wichtigen Angelegenheiten gehört auch die Berücksichtigung der richtigen Ausstattungsmaterialien. Sowohl die Wände als auch die Böden müssen aus abwaschbaren und wasserundurchlässigen Materialien hergestellt sein. Bei den Böden dürfen sie auch bei Wasser nicht rutschig sein.

Obwohl die Vorschriften die Gestaltungsregeln für öffentliche Toiletten recht genau festlegen, ist es auch wichtig, sich an gewisse gute, wenn auch nicht verpflichtende Praktiken zu erinnern. Zum Beispiel, obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, ist es sinnvoll, mindestens eine Toilettenkabine und ein Waschbecken an die Bedürfnisse von Kindern anzupassen, indem man kleinere Sanitäranlagen in geeigneten Höhen installiert. Dies ist besonders wichtig an Orten wie Einkaufszentren, Flughäfen, Bahnhöfen, Kinos oder Sportstätten.

Regeln für die Benutzung von Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Die Benutzung von Toiletten in öffentlichen Gebäuden muss nicht nur komfortabel, sondern auch gesundheitlich unbedenklich sein. Um den Benutzern die Einhaltung der Hygienestandards zu erleichtern, sollten einige Lösungen berücksichtigt werden.

Zu den grundlegenden Regeln für die Benutzung von Toiletten in öffentlichen Gebäuden gehören:

  1. Vermeiden Sie direkten Kontakt mit der Toilettensitzfläche und setzen Sie sich nicht direkt darauf - eine Lösung könnte die Platzierung von Spendern für spezielle Einweg-Toilettensitzbezüge in den Kabinen sein;
  2. Vermeiden Sie direkten Kontakt mit der Spültaste - um dies zu vermeiden, können berührungslose Spültasten installiert werden, die durch einen Fotosensor aktiviert werden;
  3. Verhindern Sie, dass Taschen oder Kleidung auf dem Boden der Kabine abgestellt werden - sorgen Sie für ausreichend Kleiderhaken und Haken in der Kabine.

Es ist generell ratsam, Situationen zu vermeiden, in denen man Gegenstände wie Wasserhähne, Seifenspender oder Papierhandtuchspender berührt. Daher lohnt es sich, in berührungslose Lösungen zu investieren, um die hygienische Nutzung der Toilette zu erleichtern. Viele davon sind auch eine zusätzliche Erleichterung für das Personal - denn sie bedeuten weniger Unordnung und einen wirtschaftlicheren Verbrauch von Seife oder Papierhandtüchern.

Die Ausstattung einer Toilette mit allen möglichen Annehmlichkeiten bedeutet jedoch nicht, dass sie auch ordnungsgemäß genutzt werden. Wenn sie falsch platziert werden, können viele Menschen sie übersehen; außerdem kann die Nutzung unkomfortabel sein. Daher ist es besonders wichtig, dass die Gestaltung einer öffentlichen Toilette so erfolgt, dass ein maximal ergonomischer und sicherer Raum entsteht.

Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass die Nutzung der einzelnen Ausstattungselemente nicht mit einem Unfallrisiko verbunden ist. Dazu gehört die Verdeckung von Elementen wie Rohren (mit Ausnahme der Verbindungen zu den Armaturen) oder Kabeln. Es ist auch notwendig, scharfe Kanten zu verstecken oder angemessen zu sichern - insbesondere in einer Toilette für Menschen mit Behinderungen oder Kinder.

Ausstattung von Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Neben Fragen wie der Anzahl der Toilettenbecken oder den richtigen Raummaßen ist es auch wichtig, die Anwesenheit geeigneter Geräte zu gewährleisten. Die notwendige Ausstattung von Toiletten in öffentlichen Gebäuden umfasst nicht nur Toiletten oder Waschbecken, sondern auch:

  • Seifenspender (flüssig, Schaum oder Gel),
  • Toilettenpapierhalter,
  • Spender für Papiertücher oder Händetrockner,
  • Mülleimer,
  • Toilettenbürsten,
  • Spender und Desinfektionsmittel für Hände,
  • Lufterfrischer,
  • Luftfrischer für Toiletten und Urinale,
  • Wickeltische für Babys.

Natürlich schreibt das Gesetz nicht vor, dass alle oben genannten Elemente in Toiletten vorhanden sein müssen. Es ist jedoch nicht ratsam, sich nur auf das zu beschränken, was vorgeschrieben ist. Um den höchsten Komfort und die Privatsphäre der Benutzer zu gewährleisten, ist es sinnvoll, Lösungen zu schaffen, die - obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind - das Badezimmer zu einem viel benutzerfreundlicheren Ort machen. Dazu gehören auch Dinge wie Musik oder andere Hintergrundgeräusche, die unangenehme Geräusche überdecken, sowie die Verwendung von Ausstattungselementen mit ansprechendem Design. Es ist auch wichtig, Geräte zu installieren, die gut aussehen und leicht sauber zu halten sind, wie z.B. Edelstahl-Sanitärartikel. Dies verbessert den Komfort der Benutzung der Toilette an öffentlichen Orten und somit auch die Wahrnehmung der gesamten Einrichtung durch die Benutzer.

 

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