Die Bereiche, die im Rahmen des Programms Barrierefreiheit Plus für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden, umfassen Architektur, Transport, Bildung, Gesundheitsschutz, Digitalisierung, Dienstleistungen, Wettbewerbsfähigkeit und Koordination. Gemäß seinen Grundsätzen soll die Bereitstellung von Barrierefreiheit durch die Umsetzung von universellen Designprinzipien in neuen Investitionen möglich sein.
Bei der Umsetzung des Programms Barrierefreiheit Plus profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen von den neuen Lösungen. Ein ausgezeichnetes Beispiel dafür sind Technologien, die ursprünglich entwickelt wurden, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen, aber heute von allen gerne genutzt werden. Hier sind insbesondere Rampen, Niederflurbusse mit Rollstuhlrampe, schwellenlose Räume oder rutschfeste Bodenbeläge zu nennen.
Programm Zugänglichkeit Plus wurde hauptsächlich für Personen entwickelt, die eingeschränkte Bewegungs- oder Kommunikationsmöglichkeiten haben. In der Praxis betrifft die Zugänglichkeit - wenn auch nur gelegentlich - fast jede Person in der Gesellschaft.
Das Regierungsprogramm Zugänglichkeit Plus sieht unter anderem die Beseitigung von architektonischen Barrieren vor. Das bedeutet, dass neue Bauprojekte so gestaltet werden müssen, dass auch Personen, die sich im Rollstuhl fortbewegen oder mit anderen Bewegungseinschränkungen zu kämpfen haben, Zugang haben. Bereits bestehende Objekte sollten hingegen so modernisiert werden, dass sie der Definition von barrierefreien Gebäuden entsprechen. Zugänglichkeit Plus sieht die Möglichkeit der Förderung aus dem Zugänglichkeitsfonds vor.
Der Zugänglichkeitsfonds ist ein Mittel zur Bereitstellung von bevorzugten Darlehen (deren Bedingungen günstiger sind als bei Marktdarlehen), deren Ziel es ist, die Schaffung von Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen oder verschiedenen Einschränkungen und besonderen Bedürfnissen zu finanzieren.
Eine Finanzierung aus dem Accessibility Fund kann vor allem von Wohnungsgemeinschaften und Genossenschaften beantragt werden, aber auch von öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Praxen, Kultureinrichtungen). Es besteht auch die Möglichkeit, Mittel von Privatpersonen zu erhalten, die Eigentümer von Mehrfamilienwohngebäuden sind.
Die auf diese Weise erhaltenen Mittel können unter anderem für die Beseitigung von architektonischen Barrieren - zum Beispiel durch die entsprechende Anpassung des Badezimmers - verwendet werden. Dies bedeutet die Möglichkeit, mit den erhaltenen Mitteln unter anderem Baumaterialien und Geräte wie spezielle Badezimmerarmaturen, Griffe und Halterungen zu kaufen.
Vor dem Einreichen eines Antrags beim Accessibility Fund ist es notwendig, eine sogenannte Barrierefreiheitsprüfung durchzuführen, die es ermöglicht, festzustellen, welche Änderungen vorgenommen werden müssen, um das Gebäude für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zugänglich zu machen.
Um von der Finanzierung im Rahmen des Accessibility Plus Programms zu profitieren, muss ein Antrag auf Darlehen ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Anhängen während der laufenden Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Das Ausfüllen des Antrags ist in diesem Fall nicht schwierig; er wurde so konstruiert, dass er möglichst intuitiv ist. Wichtig ist, dass alle Elemente und Arbeiten, die durch die Finanzierung abgedeckt werden sollen, genau aufgeführt werden. Zum Beispiel muss angegeben werden, dass im modernisierten Badezimmer zum Beispiel Sanitärgegenstände aus Stahl, klappbare Wandwickeltische oder andere Geräte enthalten sein sollen. Die Liste der geplanten Einkäufe und Arbeiten muss dabei mit den Ergebnissen der oben genannten Auditierung übereinstimmen.
Zum ausgefüllten Antrag auf ein Darlehen im Rahmen des Zugänglichkeit Plus Programms müssen bestimmte Dokumente beigefügt werden. Die genaue Liste hängt vom Umfang der geplanten Arbeiten, der Höhe des Darlehens und der Art der Einrichtung ab, die sich um die Finanzierung bewirbt. Dazu gehören unter anderem:
Die vollständige Liste der Dokumente mit Aufteilung nach Einheiten und Höhe des Darlehens finden Sie auf der Website der Bank Gospodarstwa Krajowego unter dem Tab "Fundusz Dostępności".
Die Mittel aus dem Fundusz Dostępności können unter anderem als Finanzierung für die Anpassung eines behindertengerechten Badezimmers dienen. Dieses Darlehen zeichnet sich vor allem durch niedrige Zinsen und die Möglichkeit einer teilweisen Erlassung aus. Wichtig ist, im Gegensatz zu Finanzierung für die Anpassung eines behindertengerechten Badezimmers von PFRON, ist kein Eigenkapital erforderlich.
Die aktuelle Skala des Programms Barrierefreiheit Plus und die Mittel erlauben noch nicht eine vollständige Umgestaltung der bestehenden Infrastruktur und Anpassung jeder Räumlichkeit an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen dessen finden jedoch schrittweise Veränderungen in Form von Renovierungen und Modernisierungen statt. Dadurch verbessert sich die Qualität der Räumlichkeiten in Städten und verschiedenen öffentlichen Einrichtungen, was die Nutzung für alle komfortabler macht.
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